Nein, die Versicherung muss der Mieter sicherstellen. Der Container dient ausschließlich der Lagerung von unbedenklichen Gütern. Es dürfen keine gefährlichen Stoffe (Explosivstoffe, Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten), verderbliche Lebensmittel, Lebewesen oder illegalen Güter gelagert werden.